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   BGH, 07.01.2003 - 4 StR 473/02   

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https://dejure.org/2003,6030
BGH, 07.01.2003 - 4 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,6030)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2003 - 4 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,6030)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 4 StR 473/02 (https://dejure.org/2003,6030)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen falscher Erwägungen zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten ; Tatrelevante Einengung des Bewusstseins ; Nervliche Belastungen eines Täters; Erforderlichkeit einer Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Klärung der Frage der ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Schwere andere seelische Abartigkeit bei Fixierung (hier: auf Geräusche)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 552/92

    Anforderungen an die Verneinung einer "schweren Abartigkeit" im Sinne des § 20

    Auszug aus BGH, 07.01.2003 - 4 StR 473/02
    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht erörtern müssen, ob die Fixierung des Angeklagten auf die Geräusche schon einen Grad erreicht hatte, der dem Merkmal einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB zuzuordnen ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 25), die sich hier auch deshalb auf die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgewirkt haben könnte, weil die Reaktion des Angeklagten auf die von ihm wahrgenommenen Geräusche - wie das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung dem Angeklagten ausdrücklich anlastet - "völlig unangemessen" war (UA 13).
  • BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07

    Totschlag; regelmäßig bei Tötungsdelikten nahe liegende Hinzuziehung eines

    Im vorliegenden Fall ergeben sich zudem aus den Urteilsausführungen fallbezogene Besonderheiten, die eine Begutachtung entgegen der Auffassung des Landgerichts nahe legten (vgl. BGH NStZ 2003, 363, 364).
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